Bei Bewusstlosigkeit oder Atem- und Kreislaufstillstand:
- 144 Rettungsdienst alarmieren (innerhalb EU 112).
- Erste Hilfe nach den aktuellen Empfehlungen leisten.
- Kein Erbrechen herbeiführen und keine Flüssigkeit einflössen.
Bei Bewusstlosigkeit oder Atem- und Kreislaufstillstand:
Wer? | Alter, Gewicht, Geschlecht der betroffenen Person |
Womit? | Angaben zu SUBSTANZEN, PRODUKTENAMEN, Pflanzen, Tieren, Medikamenten, Drogen, Lebensmitteln usw. |
Wie? | AUFNAHMEWEG (geschluckt, in die Augen, eingeatmet, auf die Haut, in die Nase, …). |
Wieviel? | Schätzen Sie die maximal mögliche MENGE ab! |
Wann? | ZEITPUNKT des Geschehens. Wieviel Zeit ist seit dem Vorfall verstrichen? |
Was noch? | Beobachtete SYMPTOME (Erbrechen, Müdigkeit, Schmerzen, …), erste getroffene Massnahmen. |
Wichtig! | TELEFONNUMMER, unter welcher Sie erreichbar sind. |
In den meisten Fällen kann Tox Info Suisse Entwarnung geben und die betroffene Person nach der Durchführung einfacher Massnahmen zuhause unter Beobachtung bleiben.
Wenn eine ärztliche Kontrolle nötig ist: