Antidot


Kriterien für die Aufnahme in die Antidotliste
  • die traditionelle Anwendung einer Substanz als Antidot (z.B. Atropin);
  • die Anwendung eines Medikamentes als Antidot, das nicht generell im Spital verfügbar ist (z.B. Zyanidantidote, Schwermetallchelatoren);
  • die Anwendung eines Medikamentes als Antidot erfordert grössere Mengen als die, die für den therapeutischen Einsatz im Spital normalerweise vorrätig sind (z.B. Insulin, Atropin);
  • die Anwendung als Antidot ist wenig bekannt (z.B. Natriumbikarbonat).
Es wird keine Vollständigkeit, sondern Sicherheit bezüglich effektivem Vorhandensein der ausgewählten Präparate angestrebt.

Organisation des schweizerischen Antidot-Netzwerks

Die Versorgung mit Antidoten für Vergiftungen ist in der Schweiz einheitlich geregelt. Die Antidotliste, die durch die Arbeitsgruppe «Antidota» der Gesellschaft Schweizerischer Amts- und Spitalapotheker (GSASA), der Armeeapotheke und Tox Info Suisse erstellt wird, gibt Aufschluss über die Art der Antidote und deren Verfügbarkeit. Das Schweizer Antidotarium ist in drei sich ergänzende Grundsortimente und spezialisierte Zusatzsortimente gegliedert, wobei Vergiftungshäufigkeit, Ort der Verwendung und logistische Kriterien für die Zuteilung entscheidend sind. Die Antidotliste bildet die Grundlage für das Konzept der flächendeckenden Antidota-Verteilung in der Schweiz; es wurde 1986 umgesetzt und von der Sanitätsdirektorenkonferenz genehmigt. Die Antidotliste erscheint jedes Jahr im BAG Bulletin.





Swiss Tox Box

Antidote für Rettungsdienste