Gemäss einer neuen Studie registrierte Tox Info Suisse im Zeitraum von 15 Jahren 1121 Fälle bei denen aus Versehen eine flüssige Chemikalie getrunken wurde, die nicht im Originalbehälter aufbewahrt worden war. Diese Unfälle ereigneten sich meist im häuslichen Umfeld (975 Fälle, 87%). Sehr oft wurde die Chemikalie in einer PET-Flasche aufbewahrt (67.3%) und mehrheitlich wurden Haushaltsprodukte umgefüllt (60%), gefolgt von technisch-gewerblichen Produkten (30%) und Produkten für Landwirtschaft und Gartenbau (8.5%).
In rund einem Drittel waren Kinder betroffen. Auffällig häufig auch solche im Alter von 6 bis 9 Jahren, ein Alter in dem sich sonst Kinder kaum vergiften.
In 37% der Fälle war das Produkt beim Erstanruf bei Tox Info Suisse nicht genau bekannt. Da bei unbekanntem Produkt und fehlender Gefahrenkennzeichnung eine Risikoabschätzung bezüglich weiterem Verlauf erschwert wird, erstaunt es nicht, dass häufig eine ärztliche Untersuchung notwendig war (538 Fälle).
In 382 Fällen konnte der weitere Verlauf anhand eines ärztlichen Berichts weiter analysiert werden. Bei 85 % dieser Patienten traten Symptome auf, glücklicherweise wurden nur 37 mittelschwere und 7 schwere Verläufe registriert, meist durch Säuren, Laugen und Kohlenwasserstoffe verursacht. Säuren und Laugen führten zu Verätzungen des Magendarmtraktes, zu einem Anschwellen der Atemwege und zu einer Übersäuerung des Körpers. Kohlenwasserstoffhaltige Produkte verursachten Lungenentzündungen durch Aspiration, andere gewerbliche Reinigungsmittel ein Koma.Gewerbliche Produkte waren bei schweren Verläufen häufiger involviert als Haushaltsprodukte.
Diese Daten aus der Kasuistik von Tox Info Suisse zeigen, dass Vergiftungen mit umgefüllten Chemikalien aussergewöhnlich häufig eine ärztliche Untersuchung und Behandlung notwendig machen. Besonders gefährlich ist die unfallmässige Einnahme umgefüllter gewerblicher Produkte, aber auch Haushaltsprodukte können zu äusserst unangenehmen Symptomen führen.
Tragischerweise sind die Betroffenen oft Kinder oder andere Familienmitglieder, die nichtsahnend das umgefüllte Produkt trinken und sich so vergiften, verschuldet durch das Fehlverhalten eines Angehörigen.
Zur Prävention solcher Unfälle sollen alle chemischen Produkte nur im Originalbehälter und ausser Reichweite von Kindern aufbewahrt werden! Gewerbliche Produkte sollen ausschliesslich am Arbeitsplatz, unter Einhaltung der Vorschriften, verwendet werden.
Cornelia Reichert, Katharina Hofer, Christine Rauber-Lüthy
Dezember 2015